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Beim Preis der Miete sind Wasser und Elektrizität
einbegriffen, jedoch nicht die Kaution, Kurtaxe und
die Kosten von der Eindreinigung.
Sie müssen selber für Handtücher
u.s.w. sorgen
Nachdem Ihre Reservierung bestätigt ist, werden
Sie freundlich ersucht eine Anzahlung von € 150,--
zu machen.
Den Rest sollten Sie spätestens acht Wochen vor
Begin von Ihrem Urlaub beglichen haben.
Findet die Buchung binnen acht Wochen vor Anfang von
Ihrem Verbleib statt, dann werden Sie geachtet den ganzen
Betrag in einem zu bezahlen
Bei einer zu späten oder unvollständigen Bezahlung
sind Sie im Versäumnis und ist es dem Vermieter
gestattet die Übereinstimmung einseitig zu beendigen
durch Ihnen ein (elektronisches) Schreiben zu senden.
Sie haften für den Schaden den der Vermieter hiermit
leidet.
Es ist Ihnen geraten eine Reiseausfallkostenversicherung
ab zu schliessen.
Bei Stornierung vor mehr dan vier Wochen vor dem Anfang
von Ihrem Verbleib sind Sie 30% von der Miete verschuldigt
mit einem Minimum von € 150,--
Bei Stornierung innerhalb den vier Wochen vor dem Anfang
von Ihrem Verbleib sind Sie die ganze Miete verschuldigt.
Bei vorzeitiger Beendigung von Ihrem Verbleib sind Sie
die ganze Miete verschuldigt.
Man spricht von Übermacht an der Seite von dem
Vermieter wenn die Durchführung
von dem Übereinkommen ganz oder halb ist/wird verhindert
durch umständehalber, gelegen ausserhalb dem Willen
des Vermieters, darunter begriffen, Krieggefahr, Personalstreik,
Blokkierungen, Feuer, Überschwemmungen und andere
Störungen oder Ereignisse.
Der Mieter nimmt keine Verbindlichkeit für Diebstahl,
Verlust oder Schaden, von welcher Art, während
oder resultierend aus einem Aufenthalt in der gemieteten
Wohnung. Dieses trifft auch auf das vielleicht unbrauchbar
geworden und/oder Ausserdiensstellen von technischer
Geräte.
Der Mieter und diejenigen die Ihm oder
Sie begleiten sind pro Person haftbar für allen
Verlust und/oder Schaden, die für den Vermieter
und/oder zeitweilig Dritten ist/wird entstanden/entstehen
als direkt oder indirekt Gefolg van Ihren Verbleib,
ungeachtet ob dies verursacht wurde durch den Mieter
persönlich.
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